Wie soll ich mich als Trauergast bei einem Begräbnis/bei einer Trauerfeier verhalten?
Das Corona-Virus hält die Menschheit noch immer in Schach. Leider beeinträchtigt es uns auch punkto Beerdigungen/Verabschiedungen, als dass auch die Bekundung der Anteilnahme dadurch zum Teil sehr eingeschränkt ist. Dennoch gilt es, diesbezügliche Vorgaben einzuhalten:
- Beim Betreten öffentlicher Orte im Freien ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
- Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, sollen als Gruppe beisammenbleiben. Solche „Haushaltsgruppen“ sollen zu allen anderen Gruppen genügend Abstand halten.
- Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. Das gilt somit auch für Kirchen, Aufbahrungs-/Leichenhallen.
- KEIN KÖRPERKONTAKT – kein Handgeben zwecks Kondulenz oder Gruß, keine Umarmungen zwecks Bekundung der Anteilnahme
- Ebenfalls ist dieser Abstand zum Konduktpersonal einzuhalten.
- Die Verabschiedung am offenen Grab sollte erst dann erfolgen, wenn die Sargträger und der Priester bzw. Trauerredner das Grab verlassen haben. Diese sollte auch einzeln und unter Einhaltung des notwendigen Abstands erfolgen.
Wie schon im ersten Punkt erwähnt, ist die maximale Teilnehmerzahl mit 100 Personen bei Begräbnissen begrenzt. Wir Bestatter sind dennoch bemüht – trotz Einschränkungen – Begräbnisse bzw. Trauerfeiern würdevoll durchzuführen. Das ist speziell für die nahen Verwandten und deren Trauerarbeit besonders wichtig! Dennoch gilt unverändert, dass möglichst alles getan wird, um die COVID-19-Ansteckungsgefahr hinten zu halten. So sind (orts-) übliche Rituale anders.
Zum Beispiel:
- KEIN Weihwasser, KEIN Aspergill (bei römisch katholisch ausgerichtetem Begräbnis)
- KEIN Kondolenzbuch
- KEIN Nachwerfen von Erde in das offene Grab
Um die genauen Details zu einem bestimmten Begräbnis/zu einer bestimmten Trauerfeier zu erfahren, fragen Sie bitte bei uns nach.
Wer darf/muss ein Begräbnis bestellen bzw. es beauftragen?
Unverändert jene Personengruppe, die normal auch ohne Krise die Bestattung einer Person aufgrund des jeweiligen Landesleichengesetzes dazu verpflichtet ist.
Die Bestellung beim Bestatter hat unter den allgemeinen Vorschriften zu erfolgen. Es müssen die Kunden (und das Bestattungspersonal) eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen. Weiters ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und pro Kunde muss eine Fläche von 10 m² Raumfläche zur Verfügung stehen.
Welche Arten von Begräbnissen dürfen durchgeführt werden?Auch jetzt dürfen in Österreich die üblichen Bestattungsarten stattfinden. Erdbestattungen und Gruftbeisetzungen sind sehr zeitnahe durchzuführen. Bei der Feuerbestattung kann die Urne auch zu einem späteren Zeitpunkt, wenn kein Versammlungsverbot mehr besteht, „im normalen Rahmen“ verabschiedet werden.
Sind COVID-19-Verstorbene ansteckend?Diese Frage ist grundsätzlich mit “Ja!” zu beantworten, wobei das Infektionsrisiko gegenüber dem lebenden Körper deutlich minimiert ist. Bei einem Leichnam entstehen viel weniger Aerosole als bei der Behandlung von Patienten im medizinischen Bereich im Krankenhaus. Wenn COVID-19-Patienten versterben, wird dies grundsätzlich in Spitälern geschehen. Unabhängig davon müssen die jeweiligen Hygienemaßnahmen angewendet werden – egal ob in der Prosektur des Krankenhauses oder durch den Bestatter. Danach ist von keiner Ansteckungsgefahr weiteren auszugehen.